Wer ist 1955 für die Streichung der Kindergräber aus den Kriegsgräberlisten verantwortlich? Eindeutige Antwort: Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU)!
[Amtsarchiv Bordesholm, Abt.3 Nr.78]
York Ilka hat im Archiv der Amtsverwaltung von Bordesholm ein Schreiben des Landrats (Kreis Rendsburg) vom 8. Juli 1955 an die Gemeindeverwaltung von Bordesholm gefunden, in dem u.a. mitgeteilt wurde:
"Der Herr Bundesminister des Innern vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung der Kindergräber im Gesetz keine Stütze findet, da im §6e nur die ausländischen Arbeiter selbst genannt seien. Deshalb hat er in Auslegung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die Frage für die Kriegsgräber vom 27.5.1952 die Länder gebeten, diese Gräber aus der Bedarfsanmeldung herauszunehmen und von der Kostenerstattung [für die Grabpflege, UF] im laufenden Rechnungsjahr auszuschließen."
Anmerkungen:
Gerhard Schröder war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Kriegsgräbergesetzes (27. Mai 1952) noch nicht Bundesinnenminister. Das wurde er erst 1953 und blieb es bis 1961.
Der §6 e) bezieht sich tatsächlich nur auf die "ausländischen Arbeiter, die während des zweiten Weltkriegs von der deutschen Arbeitseinsatzverwaltung für eine Beschäftigung im damaligen Reichsgebiet verpflichtet wurden und während der Zeit ihres Arbeitseinsatzes gestorben sind."
Zum Kriegsgräbergesetz von 1952 gibt es eine Durchführungsverordnung (AVV) vom 21. August 1953 [veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr.162 vom 25. August 1953].
Der Innenminister NRW erließ am 29. April 1954 bzgl des Kriegsgräbergesetzes einen Runderlass: "Zur Behebung aufgetretener Zweifel weise ich darauf hin, dass nach dem Wortlaut des §6e des Kriegsgräbergesetzes die Gräber der dort genannten ausländischen Arbeiter in die Gräberliste nur dann aufgenommen werden können, wenn die Arbeiter während der Zeit ihres Arbeitseinsatzes, d.h. bis spätestens am 8. Mai 1945, gestorben sind. Dabei ist es unerheblich, ob ihr Tod auf eine Krankheit, die sie sich während ihres Arbeitseinsatzes zugezogen haben oder auf unmittelbare Kriegseinwirkungen zurückzuführen ist." [Ministerialblatt für NRW, Nr.48 (1954), S.675]
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